Honorar

Tätigkeit als Rechtsanwalt

Das Vergütungssystem der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte ist in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Der anwaltliche Vergütungsanspruch richtet sich unter anderem nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Angelegenheit und sind individuell nach dem jeweils erteilten Mandat und der Aufgabenstellung individuell zu bestimmen.

Honorar
Haben Sie noch Fragen zur Vergütung? Bitte rufen Sie mich an unter 069 5809 2525 oder schreiben Sie mir an info@rechtsberatung-reuter.de.

Als Rechtsanwalt werde ich fast ausschließlich beratend oder gutachterlich tätig. Meine Leistungen sind somit nach § 34 RVG auf der Grundlage einer Vergütungsvereinbarung abzurechnen. Unter dem Aspekt einer transparenten Einschätzung der zu erwartenden Kosten verwende ich überwiegend zeitbezogene Vergütungsvereinbarungen. Der Stundensatz richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der beauftragten anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers sowie einem besonderen Haftungsrisiko (§ 14 Abs. RVG).

Je nach Mandat bewegen sich meine Stundensätze zwischen 200 € und 400 € pro Zeitstunde zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Daneben sind meine Auslagen nach Nr. 7000 ff des Vergütungsverzeichnisses (RVG VV) zu erstatten.

Im ersten Beratungsgespräch werden die voraussichtlichen Kosten der Mandatierung ausführlich erörtert. Durch vorherige klare Absprachen mit dem Auftraggeber über die von mir zu erbringenden Leistungen und seinem Kostenrahmen wird eine hohe Kostentransparenz gewährleistet.

Tätigkeit als Steuerberater

Meine Tätigkeit als Steuerberater (Hilfeleistung bei der Erfüllung allgemeiner Steuerpflichten, Aufzeichnungspflichten und Steuererklärungspflichten) rechne ich nach den gesetzlichen Bestimmungen der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV) ab.

Danach erfolgt meine Vergütung im Regelfall nach Wertgebühren (Gegenstandswert, Wert des Interesses) und den gesetzlich vorgegebenen Rahmengebühren unter Berücksichtigung der Bedeutung der Angelegenheit sowie des Umfangs und der Schwierigkeit meiner beruflichen Tätigkeit. 

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