Schwerpunkte
Steuerrecht und Steuergestaltung
- Ertragsteuerrecht, Umsatzsteuerrecht, Erbschaftsteuerrecht
- Beratung anlässlich steuerlicher Außenprüfungen
- Steuerverfahrensrecht (Rechtsbehelfsverfahren, finanzgerichtliche Klageverfahren)
- Steuerrechtlich orientierte Vertragsgestaltungen
- Gutachten zu steuerrechtlichen Fragen
- Vermögensberatung unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten
- Erbschaftsteuerplanung, Unternehmensnachfolge
Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsvertragsrecht und Vertragsgestaltung (Personen- und Kapitalgesellschaften)
- Gesellschaftsgründungen, gesellschaftsrechtliche Re- und Umstrukturierungen
- Unternehmenskauf, Unternehmensverkauf
- Stiftungsgründungen
Wer sind unsere Mandanten?
Mittelständische Unternehmen
In der Rechtsform der GmbH, der GmbH & Co. KG und der KG, insbesondere Familienunternehmen (Branchen: Wohnungsbauunternehmen und Bauträger, Handelsvertretungen im Bereich Maschinenbau und Automobilindustrie, Groß- und Einzelhandelsunternehmen, Management- und IT-Unternehmensberater)
Privatpersonen
Geschäftsführer größerer Industrieunternehmen, Freiberufler (Architekten und Ingenieure), Einzelunternehmer, Personen mit vermögensverwaltender Tätigkeit (Immobilien- und Kapitalvermögen)
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte
Berater berät Berater: Bei Beurteilung der Risiken und Erfolgsaussichten zu gesellschaftsrechtlichen und steuerrechtlichen Themen („zweite Meinung“).
„Non-Profit“-Unternehmen
Gemeinnützige Stiftungen.