Die Umsatzsteuer Sonderprüfung – eine ganz spezielle Außenprüfung?

Umsatzsteuer Sonderprüfungen nehmen im Rahmen von Betriebsprüfungen eine besondere Stellung ein. Der Prüfer beschäftigt sich dabei häufig mit einzelnen Sachverhalten und nicht wie sonst üblich bei Außenprüfungen nur mit bestimmten Zeiträumen.

Die Umsatzsteuer Sonderprüfung - eine ganz spezielle Außenprüfung?
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Das führt unter Umständen zu sehr eingehenden Prüfungen umsatzsteuerrechtlicher Vorgänge. Viele Unternehmen fürchten die Umsatzsteuer Sonderprüfung deshalb, denn das Umsatzsteuerrecht erscheint ihnen per se als komplexe Rechtsmaterie.

Obwohl es nicht so aussehen mag, folgt aber auch die Sonderprüfung bei der Umsatzsteuer bestimmten Regeln. Sie bietet oft auch die Chance, mögliche Fehler im Umgang mit der Umsatzsteuer gerade am Beginn einer umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeit nicht über Jahre hinweg zu wiederholen.

Fachanwaltlich beraten und durch die Sonderprüfung begleitet müssen Sie auch diese spezielle Außenprüfung nicht wirklich fürchten.

Inhalt:

  1. Allgemeines zur Umsatzsteuer Sonderprüfung
  2. Die Umsatzsteuer Sonderprüfung – der Ablauf
  3. Wie prüft der Prüfer bei der Umsatzsteuer Sonderprüfung?
  4. Der Fachanwalt für Steuerrecht in der Umsatzsteuer Sonderprüfung

1. Allgemeines zur Umsatzsteuer Sonderprüfung

Das System Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer ist in Deutschland auf eine bestimmte Art und Weise ausgestaltet. Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer führt die Umsatzsteuer selbständig an das Finanzamt ab und zieht dabei vorher ebenso selbständig die Mehrwertsteuer. Mit einer Sonderprüfung im Bereich der Umsatzsteuer zielen die Finanzbehörden darauf ab, dass jederzeit alle steuerpflichtigen Leistungen zutreffend besteuert werden.

Sie möchten vermeiden, dass Unternehmen Steuerbefreiungen und Steuervergünstigungen unberechtigterweise in Anspruch nehmen.

Außerdem soll erreicht werden, dass die Vorsteuer jederzeit in korrekter Höhe abgezogen wird. Deshalb ordnet das Finanzamt diese Sonderprüfung an, wenn es einen bestimmten Anlass gibt.

Bei der sogenannten Erstprüfung geht es schwerpunktmäßig um den Unternehmer selbst. Die Finanzbehörde möchte hier frühzeitig etwaige Fehler im System Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer abstellen. Dazu werden etwa Belege formal beurteilt. Es wird in einzelnen Fällen überprüft, ob die Mehrwertsteuer korrekt dafür gezogen worden ist.

Aufgrund personeller Engpässe sind die Finanzbehörden allerdings oft nicht sehr motiviert, Erstprüfungen anzuordnen.

In der Regel ergeben sich hier auch keine zusätzlichen Einnahmen für den Fiskus, sodass die Erstprüfungen weniger interessant sind. Neben der Erstprüfung gibt es noch die Bedarfsprüfung. Dabei prüft die Finanzbehörde, ob die Umsätze den Aufzeichnungen entsprechen.

Es gibt typische „Aufhänger“ für die Anordnung einer Bedarfsprüfung.

Hier es etwa zu denken an:

  • Zweifeln an Rechnungen im Zusammenhang mit möglichen Scheinfirmen.
  • Formmängeln von Rechnungen.
  • ungewöhnlich hohen Vorsteuerbeträgen oder erheblichen Vorsteuerüberschüssen zeitnah zu einer Neugründung.
  • bei in Anspruch genommenen Steuerbefreiungen für bestimmte Umsätze.
  • bei innergemeinschaftlichen Erwerben.

Diese typischen Anlässe für die Anordnung einer Umsatzsteuer Sonderprüfung haben gemeinsam, dass sie eher rechtlich und faktisch komplexe Vorgänge im Umsatzsteuerrecht betreffen.

Existenzgründer können ebenfalls mit einer Sonderprüfung im Bereich Umsatzsteuer rechnen. Hier interessiert sich die Finanzbehörde vor allem für Investitionen im Zusammenhang mit der Neugründung und auch für die Frage, ob Vorsteuern aufgeteilt werden müssen.

Der Umgang mit Soll- und Ist-Versteuerung, mit Steuersätzen, Anzahlungen und Vorsteuerpauschalen ist ebenfalls interessant für die Prüfer. Bedenken Sie, dass bei der Sonderprüfung im Bereich der Umsatzsteuer der Prüfer nicht auf die Überprüfung von Buchführung einschließlich Belegen und Nachweisen limitiert ist. Er kann auch praktische Vorgänge überprüfen.

Beispielsweise kann es ihn interessieren, ob Sie als Unternehmer Ihre Geschäfte so abgewickelt haben, wie sie in Ihren Unterlagen erscheinen. Ergibt sich aus den Unterlagen etwa, dass Sie aus Rechnungen für Investitionen Vorsteuer gezogen haben, könnte sich ein Außenprüfer die von Ihnen erworbenen Wirtschaftsgüter vor Ort Unternehmen anschauen wollen.

2. Die Umsatzsteuer Sonderprüfung – der Ablauf

Wie kommt es praktisch zu Sonderprüfung in der Umsatzsteuer? Worauf müssen Sie sich dabei vorbereiten?

Sie erhalten in der Regel mindestens zwei Wochen vor der Prüfung die Prüfungsanordnung. Dort beschreibt das Finanzamt den prüfungsrelevanten Zeitraum und gegebenenfalls auch die Einschränkung auf bestimmte Sachverhalte.

Außerdem legt die Behörde fest, wo die Prüfung stattfinden soll. Dabei erfolgt die Prüfungsanordnung nicht nur schriftlich, sondern der Prüfer setzt sich normalerweise auch telefonisch mit Ihnen Verbindung, um einen Termin abzustimmen.

Sie müssen die Prüfung nicht in Ihren Geschäftsräumen abhalten. Vielleicht sind Ihre Räume zu klein oder es spricht ein anderer Grund gegen eine zumutbare Prüfung bei Ihnen. Beantragen Sie dann die Prüfung, beim Steuerberater oder Ihrem Fachanwalt für Steuerrecht stattfinden zu lassen.

Diese Vorgehensweise hat den weiteren Vorteil, dass die professionellen Berater an Außenprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen gewohnt sind. Nachdem Ihnen der Prüfer zu Beginn der Prüfung ohne weitere Aufforderung seinen Dienstausweis gezeigt, beginnt die Prüfung offiziell. Ohne Vorzeigen des Ausweises wären Sie nicht verpflichtet, ihm Zutritt zu gewähren.

Wichtig ist: Mit Beginn der Prüfung ist der Prüfer berechtigt, alle prüfungsrelevanten Unterlagen wie Dokumente und Nachweise einzusehen. In einem einleitenden Gespräch zu Beginn der Prüfung können Sie dem Prüfer einen Überblick über die unternehmerische Organisation geben. Außerdem wird der Ablauf der Prüfung für Sie deutlich, Sie können Einzelheiten wie etwa vor Ort Prüfungen abstimmen.

Auf diese Weise steht die Prüfung von Anfang an auf einer transparenten Grundlage, es ist dann mit weniger Verzögerungen beim Prüfungsablauf zu rechnen.

3. Wie prüft der Prüfer bei der Umsatzsteuer Sonderprüfung?

Neben den speziellen Sachverhalten und Fragen, die etwa bei der Bedarfsprüfung zur Anordnung der Außenprüfung geführt haben, gehen Prüfer oft nach einem allgemeinen Schema vor.

Dabei werden sie zunächst einmal folgende Fragen klären:

  • Wie ist der Stand der Buchführung/gibt es Buchungsrückstände?
  • Wie erfolgt die Belegablage – lassen sich ein System und eine Ordnung erkennen?
  • Werden Merkmale zur Buchung auf den Belegen vermerkt?
  • Sind alle Rechnungen formal korrekt?
  • Verhalten sich die Warenein- und Warenausgänge plausibel zueinander?
  • Wie es der Umgang mit der privaten Nutzung bei Fahrzeugen, IT oder Telefonanschlüssen?

4. Der Fachanwalt für Steuerrecht in der Umsatzsteuer Sonderprüfung

Lassen Sie sich in einer Umsatzsteuer Sonderprüfung fachanwaltlich begleiten. Kommen in der Prüfung komplexe praktische und rechtliche Fragen auf, können Sie Ihre Antworten mit Ihrem Anwalt abstimmen.

Auch wird der Anwalt bestimmte Sichtweisen des Prüfers vor allem in rechtlicher Hinsicht hinterfragen können. Gerade in der komplexen Rechtsmaterie Umsatzsteuerrecht werden zu vielen Problemstellungen unterschiedliche Meinungen vertreten. Hier sollte nicht nur die Auffassung des Prüfers eine Rolle spielen, die eher zu Ihren Lasten ausfallen könnte.

Mit Ihrem Fachanwalt für Steuerrecht an Ihrer Seite können Sie außerdem der Umsatzsteuer Sonderprüfung entspannter entgegensehen, wenn Sie sich mit ihm zusammen auf die Prüfung vorbereiten.

Der Fachanwalt im Steuerrecht nimmt auch der häufig sehr plötzlich angeordneten Umsatzsteuer Sonderprüfung ihren Schrecken.

Noch Fragen oder brauchen Sie Hilfe bei der Umsatzsteuer Sonderprüfung? Dann rufen Sie an unter 069 5809 2525 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@rechtsberatung-reuter.de. Wir helfen Ihnen gerne!

Bildquellennachweis: heiko119 | Panthermedia

Gunter Reuter
Gunter Reuter
Gunter H. Reuter ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Erfahren berät er seine Mandanten individuell und qualifiziert zu den Themen Steuerrecht, Steuergestaltung und Gesellschaftsrecht.
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