Ihr Steuerberater für Unternehmensnachfolge

Ihr Steuerberater für Unternehmensnachfolge
Ist es Zeit, die Unternehmensnachfolge zu bestimmen? Ich werde Sie zu allen finanziellen Themen beraten. Rufen Sie mich an unter 069 5809 2525 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@rechtsberatung-reuter.de.

Rechtzeitig eine valide Nachfolgeregelung zu finden, ist für viele Unternehmer eine große Herausforderung. Gerade in kleineren und mittelständischen Unternehmen, die stark mit den Unternehmerpersönlichkeiten verbunden sind, fällt der Übergang nicht leicht. 

Dabei bietet die Unternehmensnachfolge bereits aus rechtlicher und steuerrechtlicher Sicht ausreichend potenzielle Stolpersteine. Deshalb ist es besonders wichtig, sich beim unternehmerischen Generationenübergang von einem versierten Anwalt und Steuerberater für Unternehmensnachfolge begleiten zu lassen. 

Nur auf diesem Wege kann die weitere Existenz eines Unternehmens gesichert werden, um das Unternehmen im Idealfall innerhalb der eigenen Familie zu übertragen. Außerdem unterstützt Sie ein Anwalt und Steuerberater für Unternehmensnachfolge auch dabei, Ihre ganz persönlichen Vorstellungen von einem würdevollen Unternehmer-Ruhestand zu verwirklichen.

1. Mit einem Steuerberater für Unternehmensnachfolge planen

Ihr Fachanwalt für Steuerrecht ist mit den möglichen Problemen, vor allem aber auch Lösungen vertraut, die Ihre Nachfolge zu einem Erfolgsmodell machen. Um ein Unternehmen erfolgreich zu übertragen, können mehrere Jahre der Vorbereitung eingeplant werden. 

Vielen Betroffenen fehlt am Anfang noch eine Vorstellung davon, was sie selbst weiter mit ihrem Leben anfangen möchten und wie es mit dem Unternehmen weitergehen soll. Bereits jetzt ist fachmännische Unterstützung gefragt, um eine Perspektive für eine mögliche Nachfolgeregelung zu entwerfen. 

In einem nächsten Schritt wird es dann konkreter. Man wird zur Übergabe bereits konkrete Details ins Auge fassen. 

  • Geht es zunächst um eine Teilübergabe oder wird das Unternehmen gleich im Ganzen übertragen? 
  • Gibt es Familienangehörige, die das Unternehmen weiterführen werden? 
  • Sind externe Interessenten gefragt, die die Nachfolge im Unternehmen antreten? 

Lassen Sie sich von einem Anwalt und Steuerberater für Unternehmensnachfolge über Ihre Möglichkeiten informieren.

2. Der Steuerberater für Unternehmensnachfolge – bei der Durchführung an Ihrer Seite

Steht die Planung für die Unternehmensübergabe, müssen die rechtlichen Grundlagen für einen reibungslosen Ablauf geschaffen werden. Dabei kommt jetzt auch eine zeitlich definierte Abfolge ins Spiel. 

Es müssen Verträge mit dem Nachfolger geschlossen werden, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen. Am Ende wird es auch darum gehen, die Unternehmensleitung kontinuierlich an den Nachfolger zu übertragen. 

Dabei kann es sinnvoll sein, diese Übergabe über einen längeren Zeitraum hinweg zu vollziehen, damit sich der Nachfolger in die Besonderheiten des Unternehmens einarbeiten kann. 

Dabei ist es ebenso wichtig, eine mögliche Unruhe im Unternehmen zu vermeiden, die aus einer Unsicherheit angesichts der veränderten Situation und Führung des Unternehmens entstehen kann.

3. Typische rechtliche und tatsächliche Problemstellungen bei der Unternehmensnachfolge

Ihr Steuerberater für Unternehmensnachfolge ist insbesondere in der Planungsphase einer Nachfolgeregelung ein unverzichtbarer Ansprechpartner. Gerade in Familienunternehmen sind eine Vielzahl von steuerrechtlichen und erbrechtlichen Regelungen zu beachten. 

Ihr Anwalt und Steuerberater für Unternehmensnachfolge wird aufgrund seiner Erfahrung und seiner speziellen Kenntnisse die vielen möglichen relevanten Rechtsgrundlagen der Nachfolgeregelung aus dem Steuerrecht, dem Erbrecht und im Gesellschaftsrecht sinnvoll miteinander verknüpfen können. 

Ihr Steuerberater für Unternehmensnachfolge
Benötigen Sie Unterstützung bei der Übertragung des Unternehmens? Rufen Sie mich unter 069 5809 2525 an und vereinbaren Sie einen Termin.

Ein besonders wichtiges Thema ist dabei die Erbschaftssteuer. Hier wird es darum gehen, gemeinsam mit den Steuerberater für Unternehmensnachfolge eine hohe Belastung des Betriebsvermögens mit Erbschaftssteuer zu vermeiden, wenn das Unternehmen innerhalb der Familie vererbt wird. 

Ihr Steuerberater für Unternehmensnachfolge kann Ihnen und Ihren Erben aufzeigen, unter welchen Bedingungen mit der Weiterführung des Unternehmens über mindestens 5-7 Jahre, eine Senkung der Erbschaftssteuer um 85-100 % erreicht werden kann. 

Weitere Probleme bei der Übertragung von Unternehmen können entstehen, wenn es um die Bewertung des Unternehmens geht. Soll das Unternehmen an Dritte verkauft werden, können sich Käufer und Verkäufer nicht immer auf einen Kaufpreis einigen. 

Hier wird Ihr Anwalt und Steuerberater für Unternehmensnachfolge mit allen Beteiligten gemeinsam für eine professionelle Bewertung sorgen.

4. Die schlechteste Art der Unternehmensnachfolge: Nichts regeln

Einige Unternehmer wollen sich nicht mit der Frage einer Nachfolgeregelung auseinandersetzen. Auch wenn Sie selbst noch unsicher sind, ob und wann eine Nachfolgeregelung für Ihr Unternehmen notwendig ist, sollten Sie ein Gespräch mit einem Anwalt und Steuerberater für Unternehmensnachfolge suchen. 

Wenn Sie nichts regeln, kann es passieren, dass Sie von tatsächlichen Veränderungen in Ihrem Leben überholt werden und die Existenz Ihres Unternehmens gefährdet ist. 

Gerade, wenn es sich bei dem Unternehmen um Ihr Lebenswerk handelt, sollten Sie rechtzeitig einen Steuerberater für Unternehmensnachfolge ansprechen. Gemeinsam mit Ihnen wird er Konzepte für Ihren Ruhestand und den Erhalt Ihres Unternehmens entwickeln können.

Bilderquellennachweis: Bild1 – © Scott Graham / Unsplash; Bild 2 – © Andriy Popov / PantherMedia

Gunter Reuter
Gunter Reuter
Gunter H. Reuter ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht. Erfahren berät er seine Mandanten individuell und qualifiziert zu den Themen Steuerrecht, Steuergestaltung und Gesellschaftsrecht.
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